Regeln zur Aufnahme und Aufenthalt im Kindergarten

Datum:
Mo. 16. Nov. 2020
Von:
Kita St.Vitus

Regeln zur Aufnahme und Aufenthalt im Kindergarten

Hygieneplan vom 16. November

 

 

die folgenden Maßnahmen halten wir zum Schutz aller ein.

Es besteht Maskenpflicht auf Begegnungs- und Verkehrsflächen. Dies sind z.B. die Eingangsbereiche vor der Kindertageseinrichtung und auch die dazugehörigen Stellplätze.

Das Personal trägt durchgehend Mund- Nasen- Bedeckung.

 

Alle Kinder dürfen die Kindertagesstätte regulär besuchen.

 

Aufnahmekriterien, diese werden wöchentlich (Montag) abgefragt.

Das Kind weist keine Krankheitssymptome auf. (Krankheiten jeglicher Art)

Kinder mit Krankheitssymptomen, die in der Kindertagesstätte auftreten, müssen so schnell wie möglich zur Abklärung der Symptomatik abgeholt werden.

Das Kind steht und stand nicht in Kontakt zu mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt sind mindestens 14 Tage vergangen.

Das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme.

Das Kind hat sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht in einem Risikogebiet aufgehalten.

Beim täglichen Empfang empfiehlt es sich kurz nachzufragen, ob Kind und Eltern gesund sind oder bekannter Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen bestand. Dies kann auf der Anwesenheitsliste abgehakt werden.

Außerdem sollte beim Betreten der Einrichtung eine kurze Beurteilung des Allgemeinzustandes der Kinder durch äußerliche Inaugenscheinnahme erfolgen.

Kranke Kinder im reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben keine Zugang.

Die Wiederzulassung laut Hygieneplan des Staatsministeriums, ist erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt, dem ärztlichen Kreisverbandes Bamberg und dem Obmann der Kinderärzte einigte sich das Landratsamt Bamberg sich an die Empfehlung des Robert Koch Institutes zu halten: Diese sehe vor, dass eine solche Bestätigung erteilt wird, wenn das betroffene Kind sich fünf Tage in häuslicher Isolation befand und die letzten 48 Stunden hiervon symptomfrei waren.

 

Verhalten beim, Auftreten von Krankheitsanzeichen im Tagesverlauf

Krankheitsanzeichen bei Kindern

Die Einschätzung des Gesundheitszustandes der Kinder erfolgt durch reines Beobachten. Kontaktlose Fiebermessung wird empfohlen.

Tritt eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes eines Kindes (Fieber, starker Husten oder Ohrenschmerzen usw.) im Tagesverlauf auf, informieren wir die Eltern und bitten sie ihr Kind zeitnah abzuholen. Bis zur Abholung wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet. Eine Isolation ist nicht zwingend notwendig. Bei der Abholung werden die Eltern über die beobachteten Symptome informiert und auf dem Formblatt „Ausschuss Betreuung in der Gemeinschaftseinrichtung“ dokumentiert, dieses wird an die Eltern ausgehändigt.

 

Krankheitsanzeichen bei Beschäftigten:

Zeigen sich während der Betreuung der Kinder COVID-19—typische Krankheitssymptome (Fieber, starker Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, siehe Hinweise des RKI) ist die Arbeit sofort zu beenden. Die Mitarbeiterin muss sich dann an einen behandelten Arzt/Ärztin oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.

 

Erkrankung an COVID-19

Sollte bei einem in der Einrichtung betreuten Kind oder bei einer Mitarbeiterin eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen. Das Landratsamt Bamberg/Jugendamt (für die Betriebserlaubnis zuständige Behörde) muss informiert werden.

 

Bring- und Abholzeit:

 

Bitte in der jeweiligen Gruppe klingeln. Es können kurze Wartezeiten entstehen.

Damit in der Bring- und Abholzeit die Lage vor der Eingangstür entzerrt wird, bieten wir verschiedene Ein- und Ausgänge an.

Bienenkinder betreten durch ihre Badtüre den Kindergarten.

Froschkinder benutzen die Eingangstüre.

Mäusekinder kommen durch den Garten in die Gruppe, Eingang: Badtüre

Igelkinder klingeln an der Seitentüre.

Käferkinder benutzen bitte den Garteneingang bei den Parkplätzen und kommen durch die Badtür ins Gebäude.

Schneckenkinder dürfen gleich in ihr Schneckenhaus.

Die Betreuerin holt Kind an der Tür ab und bringt das Kind bei der Abholung wieder zur Tür.

Bitte achten Sie auch vor dem Kindergarteneingang auf Abstand, damit die Kinder nicht mit Kindern aus den anderen Gruppen in Kontakt kommen. Die Erwachsenen, die die Kinder bringen oder abholen tragen auf dem Gelände der Kita Mundschutz.

 

Bei Bedarf werden Elterngespräche telefonisch geführt.

 

Spielen und Leben im Kindergarten:

Gruppenbildung:

 

Die Kinder spielen in ihrer Stammgruppe.

Die Besetzung der Kinder als auch des Personals in den Gruppen sind möglichst gleichbleibend.

Kinder der verschiedenen Gruppen treffen sich nicht.

Im der aktuellen Information vom 18.11.2020 empfiehlt das Landratsamt Bamberg auch in den Randzeiten feste Gruppen einzuhalten.

Bei gutem Wetter empfiehlt es sich viel im Freien zu sein, auch hier wird die Trennung fortgeführt.

Durch festgelegte Zeiten und Abgrenzung der Spielbereiche für die einzelnen Gruppen im Außenbereich begegnen sich die Kinder nicht.

Funktionsräume sind festen Gruppen zugewiesen. Vor und nach der Nutzung wird gelüftet.

Kinder treffen sich nicht im Gang.

Einhaltung des Abstandes.

Es werden keine angeleiteten Angebote durchgeführt, bei denen die Kinder in engen Körperkontakt zueinander oder zu den Betreuungspersonen kommen.

Die Betreuung eines Kindes, das ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

aufweist, muss mit dem Arzt abgesprochen sein.

 

Damit Infektionsketten nachvollziehbar sind wird täglich die Zusammensetzung der Gruppe und der Betreuer dokumentiert.

Dokumentation des Auftretens von Erkältungs- Symptomen

tägliche Anwesenheit externer Personen in der Einrichtung

 

Belüftung:

 

Regelmäßiges Lüften: stündlich mittels Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster für mindestens 10 Minuten.

Dies sollte vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme und dann in regelmäßigen Abständen geschehen.

 

 

Lebensmittelhygiene:

Essenseinnahme erfolgt in fest zusammengesetzten Gruppen.

Personal trägt eine geeignete Mund-Nasen Bedeckung.

Die Abgabe der Speisen erfolgt ausschließlich durch das Personal.

Bei Essenseinnahme in der Kita-Gruppe kann eine Selbstbedienung mit eigenständigem Einschenken bzw. Schöpfen erfolgen. Kinderdienste wie Eindecken und Abräumen sind innerhalb der festen Tischgemeinschaft möglich.

Gemeinsame Speisezubereitung mit den Kindern sollte nicht durchgeführt werden, Angebote im Bereich der Ernährungsbildung (pädagogisches Kochen und Backen können durchgeführt werden.

Vor und nach dem Essen werden die Tische gereinigt.

 

Abstandsgebot und grundlegende Hygieneregeln:

 

Die Beschäftigten sowie erwachsene Besucher müssen untereinander das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einhalten.

 

a) Für Beschäftigte bzw. Eltern gilt: Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

b) Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife (nach Hygieneplan). Beim Händewaschen soll die gesamte Hand einschließlich Handrücken, Fingerzwischenräume, Daumen und Fingernägel für mindestens 20 Sekunden mit Seife eingeschäumt werden.

c) Häufiges Händewaschen mit Seife wird auch über die Mindestanforderungen des

Hygieneplans hinaus empfohlen (z. B. nach der Benutzung von öffentlichen

Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Gebäudes; vor dem Aufsetzen

und vor sowie nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung).

 

d) Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen/HPTs sollten sich auch die

Eltern und Kinder nach Betreten der Einrichtung gründlich die Hände waschen. Jedes

Kind und jeder Beschäftigte sollten zum Abtrocknen der Hände ein eigenes Handtuch

oder Einmalhandtücher verwenden.

 

e) Beim Händewaschen soll die gesamte Hand einschließlich Handrücken,

Fingerzwischenräume, Daumen und Fingernägel für mindestens 20-30 Sekunden mit

Seife eingeschäumt werden. Auch kaltes Wasser ist ausreichend, wichtig ist der

Einsatz von Seife. Zur Reinigung der Hände sollten hautschonende Flüssigseife und

Handtuchspender zur Verfügung gestellt werden.

 

f) Für Beschäftigte und Kinder gilt der erstellte Hautschutzplan. Hierbei ist auch die

Pflege der Hände der Kinder mit einem geeigneten Hautschutzmittel zu

berücksichtigen (ggf. in Absprache mit den Eltern, um allergische Reaktionen

auszuschließen).



g) Das Berühren der Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) mit

ungewaschenen Händen ist zu vermeiden. Die Kinder werden angehalten, Hände aus dem Gesicht fernzuhalten.

 

h) Husten- und Nies-Etikette:

Beim Husten und Niesen wegdrehen von anderen Personen. Benutzung von

Einmaltaschentüchern auch zum Husten und Niesen, regelmäßige Entsorgung im

verschließbaren Hausmüll, alternativ: Niesen oder Husten in die Ellenbeuge.



i) Desinfektion der Hände beim Personal (nach Hygieneplan) – Eine Desinfektion der

Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist und nach

Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem. Dazu muss Desinfektionsmittel in

ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen

Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die

vollständige Benetzung der Hände zu achten ( www.aktionsauberehaende.de).



j) Gegenstände wie z. B. Trinkgefäße, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht

mit anderen Personen geteilt werden.

Diese Hygieneregeln, die die Kinder in ihrem Handeln betreffen werden mit den Kindern erarbeitet und umgesetzt. Insbesondere das Händewaschen wird gründlich mit den Kindern durchgeführt.

Eine Handdesinfektion ist bei Kindern weder sinnvoll noch erforderlich

Es ist jedoch nicht realistisch, Abstandsgebote zwischen den Kindern durchzusetzen oder auf erforderlichen körperlichen Kontakt bzw. körperliche Nähe der Betreuungspersonen zu den Kindern gänzlich zu verzichten. Da sich die Infektion vordergründig durch Tröpfchen überträgt, wird aber auf einen angemessenen Abstand zwischen den Gesichtern der der Kinder geachtet.

 

Schlafen in der Kinderkrippe:

 

Es gibt personengebundene Betten, Matratzen, Bettzeug (Kopfkissen, Bettdecke, Laken).

Das vollständige Bettzeug wird für jedes Kind gesondert aufbewahrt und der Raum vor Benutzung

30 Minuten gelüftet.

Das Bettzeug wird je nach Gebrauch und Bedarf gewechselt.

 

Wickeln:

 

Beim Wickeln gelten die üblichen Hygienestandards entsprechend des Rahmenhygieneplans.

Ein an den Rahmenhygieneplan angepasster Hygieneplan für den Wickelbereich ist erstellt

und gut sichtbar ausgehängt.

Kinder werden grundsätzlich nur mit geeigneten Einmalhandschuhen gewickelt.

 

Essenssituation:

 

Alle Kinder und pädagogischen Fachkräfte waschen sich vor und nach den Mahlzeiten gründlich (30 Sek.) mit Wasser und Seife die Hände.

Tische werden vor und nach dem Essen gereinigt.

Die pädagogischen Fachkräfte decken die Tische mit dem notwendigen Geschirr ein.

Personal trägt während der Essensausgabe Mund-Nase-Schutz.

Die Abgabe von Speisen erfolgt ausschließlich über das Betreuungspersonal.

Die pädagogischen Fachkräfte achten darauf, dass Essen untereinander nicht getauscht wird.

Auch aufgedecktes, nicht benutztes Geschirr und Besteck wird zur Reinigung gegeben.

 

Personaleinsatz in der Kindertagesstätte

 

Das Hygienekonzept des Staatsministeriums sieht vor: Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlichen Husten ohne Fieber) ist eine Tätigkeit von Mitarbeiterinnen in der Kindertagesbetreuung erst möglich, wenn mindestens 48 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR oder AG-Test) oder einer ärztlichen Bescheinigung ist auch eine vorzeitige Tätigkeit möglich.

Die Anweisung des Landratsamtes Bamberg lautet: Kranke Mitarbeiterinnen in reduziertem Allgemeinzustand Hier ist die Absprache und Abstimmung mit dem behandelnden Arzt zu suchen, welches Vorgehen im Einzelfall das Angemessene und Notwendige darstellt.

Das Landratsamt Bamberg ist für uns weisungsbefugt.

 

Hatte eine Mitarbeiterin in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz Kontakt zu einer SARS-CoV-2infizierten Person, darf diese vorgesehene Person die Einrichtung nicht betreten.

Erlangen Beschäftigte darüber Kenntnis, dass sie Kontakt zu einer Person hatte, die nachweislich infiziert ist, haben sie hierüber den Träger der Kindertageseinrichtung unverzüglich zu informieren, In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist dann über die weitere erforderliche Maßnahme zu entscheiden.

Mitarbeiterinnen sind verpflichtet bei Reisen zu überprüfen, ob es sich nach aktueller Einschätzung des RKI bei dem Reiseland um ein Risikogebiet handelt.

Der Träger hat sicherzustellen, dass ausreichend Personal zur Betreuung anwesend ist. In der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz sind die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte mit höheren Risiko für eine schweren Krankheitsverlauf besteht, abzuwägen. Beschäftigte können sich individuell vom Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten lassen.

 

Umgang mit Mund-Nasenschutz (Community Maske)

Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) sind während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte von allen Erwachsenen zu tragen.

Beim Aufenthalt im Freien kann die Maske abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden kann.

Textile MNB oder herkömmliche Alltagsmasken sind ausreichend. Auch sogenannte smily-by-ego Masken sind erlaubt.

 

 

Dokumentation und Belehrung

Das einrichtungsspezifische Hygienekonzept sollte an den Rahmenhygieneplan angepasst

werden. Auf Verlangen ist das Hygienekonzept der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde

vorzulegen.

Die Beschäftigten sind hierüber zu unterrichten und ggf. einzuweisen, die Teilnahme ist zu

dokumentieren (Teilnahmedokumentation siehe Anhang).

Ebenfalls ist eine (einmalige) Sicherstellung und Dokumentation der Information der Eltern über

die Inhalte des Vorgehens mittels des Formblatts „Bestätigung über Erhalt der

Elterninformation“ (siehe Anhang) notwendig.

Beim täglichen Empfang der Kinder sollte eine kurze Dokumentation über eine erfolgte

Rückversicherung bei den Eltern, ob Kind und Eltern gesund sind oder ein bekannter Kontakt

zu SARS-CoV-2 infizierten Personen bestand, durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise

mittels Abhaken auf der Anwesenheitsliste erfolgen.

Falls Krankheitszeichen (Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke

Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall) beim Kind beim Empfang vorhanden sind, darf das

Kind den Ort der Kindertagesbetreuung nicht betreten und das Formular „Ausschluss Betreuung

in der Gemeinschaftseinrichtung“ (siehe Anhang) sollte ausgefüllt und den Eltern ausgehändigt

werden. Das Formular sollte ebenfalls ausgefüllt und ausgehändigt werden, wenn es zum

Auftreten von Krankheitszeichen im Tagesverlauf kommt.

 

 

Quellen:

Landratsamt Bamberg aktualisiert 18.11..2020

Bayrisches Staatsministerium Newsletter 375, Rahmenhygieneplan vom 16.November

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