Beiträge ab Januar 2024
Beitrag: 137,00 €
Getränkegeld: 1,50 €
Beitrag: 177,00 €
Getränkegeld: 2,00 €
Beitrag: 203,00 €
Getränkegeld: 2,50 €
Beitrag: 236,00 €
Geträngegeld: 3,00 €
Beitrag: 275,00 €
Getränkegeld: 3,50 €
Beitrag: 315,00 €
Getränkegeld: 4,00 €
Beitrag: 353,00 €
Getränkegeld: 4,50 €
Beitrag: 393,00 €
Getränkegeld: 5,00 €
Krippenkinder, die bis Dezember 2021 drei Jahre alt werden, erhalten ab Septemberbereits den staatlichen Zuschuss von 100 €. Dieser wird vom Beitrag abgezogen.
Besuchen zwei Geschwister gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, wird eine Ermäßigung in Höhe von insgesamt 112,00 € pro Familie auf den zu zahlenden Beitrag gewährt.
Besuchen drei Geschwister gleichzeitig die Kindertageseinrichtung wird eine Ermäßigung in Höhe von insgesamt 345,00 € pro Familie auf den zu zahlenden Beitrag gewährt.
Das bayrische Krippengeld ist einkommensabhängig und muss beantragt werden.
Neben den Benutzungsgebühren fallen noch folgende sonstige Entgelte an:
* Diese Beiträge werden mit dem monatlichen Beitrag eingezogen.